Privat- und Selbstzahler
Als Psychotherapeut rechne ich bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Hier ein Auszug:
Leistung | GOP- Ziffer | Euro |
---|---|---|
Psychotherapie Einzelgespräch 50 Minuten (inkl. Probatorik) | 870 (3,0) | 131,16 |
Psychotherapie Einzelgespräch mit erhöhtem Aufwand | 870 (3,5) | 153,00 |
Erhebung biographischer Anamnese (einmalig zu Beginn) | 860 (3,0) | 160,87 |
Diagnostik/ Auswertung Fragebögen (projektiv) | 855 2,5 | 105,21 |
Diagnostik/Auswertung Entwicklungstests | 856 (2,5) | 52,60 |
Diagnostik/Auswertung (orientierend) | 857 (2,5) | 16,90 |
Therapieantrag für die Krankenkasse | 85 (2,3) | 67,03 pro Stunde |
Bei einer Terminabsage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung.
Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,16 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Selbstzahler:
Für Selbstzahler entfallen die Formalitäten mit Krankenkassen. Die Therapie unterliegt keinerlei bürokratischen Einschränkungen, es werden keine verwaltungstechnischen Informationen an Kassen weitergegeben. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich stelle Ihnen eine Rechnung mit Aufschlüsselung der verwendeten Ziffern und den damit verbundenen Honoraren.