Wissenswertes rund um die Psychotherapie
Ablauf
Gesetzlich Versicherte:
Nach dem Erstgespräch (bis zu 5 Sitzungen) stehen bis zu 6 weitere probatorische Sitzungen zu Verfügung, um eine Diagnose zu stellen und um zu schauen, ob wir menschlich zusammenarbeiten können. Anschließend stelle ich einen Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse. Die Therapiedauer hängt von dem beantragten Stundenkontingent ab. Es gibt die Möglichkeit eine Kurz- (24 Einheiten)-oder eine Langzeittherapie (60 Einheiten) zu beantragen.
Bei einer Terminabsage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung.
Bitte klären Sie zunächst die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse. Oft sind diese Leistungen mit abgedeckt. Sie erhalten einmal im Monat eine Rechnung zur Begleichung, die Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Als Lehrer oder Angestellter der Bundeswehr sind Sie zudem bei der Beihilfe
versichert, die ebenso einen Teil der Kosten übernimmt.
Bei einer Terminabsage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung.
Für Selbstzahler entfallen die Formalitäten mit den Krankenkassen. Die Therapie unterliegt keinerlei bürokratischen Einschränkungen, es werden keine verwaltungstechnischen Informationen an Kassen weitergegeben. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich stelle Ihnen eine Rechnung mit Aufschlüsselung der verwendeten Ziffern und den damit verbundenen Honoraren aus.
Altersspanne
Ich biete verhaltenstherapeutische Diagnostik und Behandlung bei Kindern und Jugendlichen von 0-21 Jahren an. Je jünger die Kinder, umso intensiver ist die Zusammenarbeit mit den Eltern oder den jeweiligen Bezugspersonen
Bei unter 18-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten einer psychotherapeutischen Behandlung zustimmen. Allerdings können auch Jugendliche unter 18 Jährige ohne Wissen der Eltern ein Erstgespräch vereinbaren und ggf. eine Therapie einleiten. Nur sehr selten ist das Durchsetzen der Therapie als letzte Option über ein Familiengericht notwendig.
Wissenswertes zu psychischen Problemen im Kindesalters
TrennungsangstTrennungsangst tritt sowohl bei Kindern als Erwachsene auf, und bezieht sich auf Menschen aber auch die für die Betroffenen sehr wichtig sind. Trennungsangst gehört bei Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur normalen Entwicklung, wobei Kinder beginnen, unbekannten Menschen gegenüber zu fremdeln. Im Dunkeln oder wenn Kinder alleine sind, tritt die Angst besonders häufig auf, wobei der Kindergarten- oder Schulbesuch die schon überwundene Trennungsangst erneut auslösen können. Bei der Trennungsangst verspüren Kinder zum Teil heftige Ängste in Abwesenheit ihrer Bezugspersonen. Es handelt sich dabei – im Gegensatz zur Trennungsangst beim Erwachsenen – um eine normale Entwicklungsphase, die zwischen dem 7. und dem 18. Monat auftritt. Die bei der Trennung auftretenden Ängste werden als pathologisch eingestuft, wenn „eine unübliche Ausprägung, eine abnorme Dauer über die typische Altersstufe hinaus und dadurch deutliche Probleme in sozialen Funktionen“ auftreten (Stangl, 2018).
Stangl, W. (2018). Stichwort: 'Trennungsangst'. Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik.